Die nachfolgenden Vertragsbedingungen im Business-to-Business Bereich sind Bestandteil Ihres Vertrages mit der VOYAGE Reiseorganisation GmbH, im Folgenden kurz VOYAGE genannt.
1.1 VOYAGE nimmt Anmeldungen nur von Unternehmen, Organisationen und Vereinen an, welche dem Reisenden gegenüber als Veranstalter/Unternehmen im Sinne des Reiserechts auftreten, und gegenüber dem Reisenden die Reise im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführen und anbieten.
1.2 Vertragspartner für VOYAGE ist das Unternehmen, die Organisation oder der Verein, im Folgenden kurz Partner genannt.
Mit der Rücksendung des unterschriebenen Vertrages durch den Partner an die VOYAGE Reiseorganisation GmbH oder an den für VOYAGE tätigen Mittler ist der Vertrag verbindlich geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt entsteht für beide Seiten die Leistungspflicht.
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweils vorgelegten Angebotes und aus den darauf bezugnehmenden Angaben in dem Vertrag. Weichen die Leistungsbeschreibungen voneinander ab, so werden die Leistungen aus dem Vertrag geschuldet.
3.2 Ergibt sich aus einer der vorgenannten Leistungsbeschreibungen, dass Leistungen ausschließlich als Fremdleistungen vermittelt werden, so haftet VOYAGE nicht für etwaige Leistungen, Personen- und Sachschäden, welche im Zusammenhang mit der Nutzung der durch Dritte angebotenen Leistungen einhergehen.
3.3 Für Sonderwünsche, kundenseitige Vertragsbedingungen und den Bestand von mündlichen Nebenabreden liegt die Beweislast für das Zustandekommen der Vereinbarung beim Partner, wenn nicht zuvor eine Bestätigung in Textform durch VOYAGE erfolgt ist.
3.4 An dieser Stelle weist VOYAGE ausdrücklich darauf hin, dass VOYAGE Dritte weder in ihrer Funktion als Reisevermittler noch als Leistungsträger dazu bevollmächtigt, Informationen zu erteilen oder Zusicherungen zu tätigen, die den o. b. Leistungsumfang erweitern, abändern oder in direktem Widerspruch zu den hier vertraglich vereinbarten Inhalten stehen.
4.1 Mit Empfang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung des Reisepreises in Höhe von 20 Prozent innerhalb von 30 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Abreise, eingehend bei VOYAGE, zu zahlen. Sollte der Vertrag über einen Mittler geschlossen worden sein, so sind Zahlungen entsprechend an den im Vertrag genannten Mittler zu leisten. Bei Buchungen ab 30 Tage vor Reiseantritt sollte aus gleichem Grund umgehend nach Rechnungserhalt, spätestens aber binnen 5 Werktagen ab dem Tag der Reisebuchung, der gesamte Reisepreis gezahlt werden. Abgeschlossene Reiseversicherungen sind sofort zur Zahlung fällig. Entsprechende Zahlungsfristen werden in der Rechnung aufgeführt. Die Rechnung gilt als Reiseunterlage.
5.1 Der Partner kann jederzeit vor Antritt der Reise von den vertraglichen Vereinbarungen zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen beider Partner sollte die Rücktrittserklärung in Textform erfolgen.
5.2 Tritt der Partner aus Gründen, die VOYAGE nicht zu verantworten hat oder aus höherer Gewalt, geschlossen vom Vertrag zurück oder reduziert die im Vertrag vereinbarte Teilnehmerzahl, so hat VOYAGE Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Der Ersatzanspruch ist wie folgt pauschaliert:
Bei Rücktritt vom Gesamtvertrag:
- bis 60 Tage nach Vertragsunterzeichnung maximal bis zum 31. Januar des Reisejahres 250 € Bearbeitungsgebühr
- ab Tag 61 nach Vertragsunterzeichnung, jedoch spätestens ab 1. Februar des Reisejahres bis 120 Tage vor Reisebeginn 20% des Gesamtpreises (min. jedoch 250 €)
- 119. - 90. Tag vor Reisebeginn 30% des Gesamtpreises
- 89. - 60. Tag vor Reisebeginn 40% des Gesamtpreises
- 59. - 30. Tag vor Reisebeginn 60% des Gesamtpreises
- 29. - 15. Tag vor Reisebeginn 80% des Gesamtpreises
- 14. - 07. Tag vor Reisebeginn 90% des Gesamtpreises
- 06. - 01. Tag vor Reisebeginn 95% des Gesamtpreises
- am Abreisetag 95% des Gesamtpreises.
Bei Rücktritt einzelner Teilnehmer aus dem Gesamtvertrag:
- bis 150. Tag vor Reisebeginn keine Stornokosten
- 149. - 60. Tag vor Reisebeginn 15%
- 59. - 30. Tag vor Reisebeginn 30%
- 29. - 15. Tag vor Reisebeginn 60%
- 14. – 07. Tag vor Reisebeginn 80%
- 06. - 01. Tag vor Reisebeginn 95%
- am Abreisetag 95% des Einzelreisepreises pro zurücktretendem Teilnehmer.
(Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.)
Sollten die Stornobedingungen einzelner Beherbergungsbetriebe oder Transportunternehmen von diesen Bedingungen abweichen, so werden diese in dem jeweiligen Vertrag gesondert vereinbart.
Bei Rücktritt von Einzelleistungen:
Tritt der Partner vor Reiseantritt von einzelnen, vertraglich vereinbarten Leistungen zurück, so gilt für die Berechnung der Ausfallkosten ebenfalls die vorgenannte Staffelung. Die Prozentsätze beziehen sich in diesem Fall auf den Preis für die jeweilige Einzelleistung. Der Partner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vereinbarten Stornopauschalen dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Partner im Einzelfall den Nachweis führt, dass VOYAGE ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
5.3 Ändern sich aufgrund der Reduzierung der Teilnehmerzahl die Voraussetzungen (Mindestteilnehmerzahl etc.) für vertraglich vereinbarte Leistungen/ Nebenabreden (Freiplätze, Abholung vom Heimatort etc.), so sind diese Vereinbarungen hinfällig. Sie behalten Ihre Gültigkeit ausschließlich durch eine erneute Bestätigung in Textform von VOYAGE in der Änderungsbestätigung/ Rechnung.
6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl, Zubuchung weiterer Einzelleistungen und Namensänderungen können jederzeit kostenfrei vorgenommen werden, sofern nicht gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder Bedingungen einzelner Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen) entgegenstehen. Ein Anspruch hierauf seitens des Vertragspartners besteht jedoch nicht. Entsprechende Informationen zu den gegebenen Einschränkungen und Fristen für das gebuchte Reiseziel erhalten Sie mit der Bestätigung/Rechnung auf Anfrage.
6.2 Änderungen des Reisezieles/Reisetermins werden bis 8 Wochen vor Reisebeginn nur in Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten, mindestens jedoch mit einer Bearbeitungsgebühr von 250 Euro in Rechnung gestellt.
6.3 Änderungen des Reisezieles/Reisetermins ab 8 Wochen vor Reisebeginn werden als Stornierung mit anschließender Neubuchung behandelt.
Nimmt der Partner, dessen Reiseleiter oder dessen Reiseteilnehmer einzelne oder ganze Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder auf der Reise aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes.
VOYAGE kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen, bzw. von einzelnen Reiseleistungen ausschließen:
8.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Partner, dessen Reiseleiter oder dessen Reiseteilnehmer die Durchführung ungeachtet einer Mahnung durch VOYAGE, deren Mitarbeiter oder eines Leistungsträgers nachhaltig stört; oder wenn der Partner oder einzelne Reiseteilnehmer sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages, bzw. der Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen gerechtfertigt ist. VOYAGE behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Sollten VOYAGE durch eine vorzeitige Rückreise, die auf Grund einer wirksamen fristlosen Kündigung erfolgt, zusätzliche Kosten entstehen, so hat der Partner auch diese Kosten zu erstatten.
8.2 Ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug des Partners.
8.3 Bis 60 Tage vor Reiseantritt, wenn die Mindestteilnehmerzahl (falls nicht abweichend ausgeschrieben, gilt 25 Personen pro Fahrt) nicht erreicht wird. Der eingezahlte Reisepreis wird unverzüglich in voller Höhe erstattet. Für den Fall, dass für VOYAGE bekannt ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, verpflichtet sich VOYAGE, den Partner hierüber unverzüglich zu unterrichten, und von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
8.4 Wenn Voyage an der Leistungserbringung aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gehindert ist, können beide Seiten den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für bereits erbrachte Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen kann Voyage den anteiligen Reisepreis verlangen. Sollten durch Krieg, ein Naturereignis, eine Pandemie oder ein vergleichbares Ereignis Reisen in ein Reiseland nicht durchführbar sein, so ist VOYAGE berechtigt für die vom Partner oder VOYAGE abgesagten Reisen in dieses Land eine pauschale Entschädigung von 25 Prozent des Reisepreises geltend zu machen. Sollte VOYAGE einen höheren Schaden belegen können, so ist VOYAGE berechtigt diesen Schaden geltend zu machen.
9.1 VOYAGE haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für:
a) die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Leistung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
9.2 Die Haftung für Schäden, welche keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch VOYAGE gegenüber dem Partner hierauf berufen.
9.3 VOYAGE haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, oder in der Reiseausschreibung, Bestätigung/Rechnung als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Jegliche Kosten/Beeinträchtigungen, die ohne Verschulden durch VOYAGE, z.B. durch Zeitverschiebungen, Staus, technische Defekte, menschliches Versagen, Grenzabwicklungen u.v.a. entstehen, werden nicht erstattet. VOYAGE haftet nicht für Schäden, die durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht werden.
10.1 Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der durch den Partner eingesetzte Reiseleiter und jeder Teilnehmer verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Dazu gehört unter anderem, den betreffenden Leistungsträger oder seine Beauftragten unverzüglich über die Beanstandungen zu informieren. Die örtlichen Leistungsträger sind verpflichtet, bei berechtigten Beanstandungen für Abhilfe zu sorgen, sofern dies kurzfristig möglich ist.
10.2 Ist eine umgehende Besserung/Regelung nicht möglich, muss der durch den Partner eingesetzte Reiseleiter/dessen Reiseteilnehmer die Reklamation unverzüglich in Textform bei dem zuständigen VOYAGEMitarbeiter bekannt geben und sich die Meldung in Textform bestätigen lassen.
10.3 Ist der VOYAGE-Mitarbeiter nicht erreichbar, hat sich der Reiseleiter/Reiseteilnehmer unverzüglich direkt an VOYAGE zu wenden, welche telefonisch unter D-05237- 89080 zu erreichen ist. Bei berechtigten Reklamationen werden die Telefonkosten gegen Quittung erstattet.
10.4 Unterlässt der eingesetzte Reiseleiter/Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel unverzüglich anzuzeigen oder seinen vorgenannten Verpflichtungen nachzukommen, so tritt ein evtl. Anspruch auf Minderung nicht ein.
10.5 Will der Vertragspartner im vorliegenden Vertrag, aufgrund eines Reisemangels oder aus einem anderen wichtigen Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, ist VOYAGE zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich oder für den Partner unzumutbar ist.
11.1 Der Partner verpflichtet sich, VOYAGE die für die Organisation der Reise erforderlichen Informationen zur Gruppe (Teilnehmerliste etc.) fristgerecht in der angeforderten Form und Anzahl zuzusenden.
11.2 Der Partner ist für die Beachtung und die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von VOYAGE bedingt sind. Im Besonderen ist der Partner für die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Gesundheits- und Zollbestimmungen verantwortlich. Entsprechende Informationen zum Zielgebiet können bei VOYAGE angefordert werden.
11.3 Der Partner ist dafür verantwortlich, dass jeder Teilnehmer die Bestimmungen des Reiselandes, insbesondere der Haus- bzw. Campingplatzordnung einhält. Verstöße gegen die Bestimmungen können Ansprüche seitens VOYAGE gegen einzelne Teilnehmer begründen. Bei Verstößen haftet der Partner.
Ansprüche des Partners nach den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von VOYAGE, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von VOYAGE beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von VOYAGE oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von VOYAGE beruhen. Die o. g. Ansprüche sind gegenüber VOYAGE Reiseorganisation GmbH, Nord-West-Ring 4, 32832 Augustdorf geltend zu machen.
13.1 Diese Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
13.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages, bzw. der Vertragsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages, bzw. der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge.
14.1 Gerichtsstand ist - soweit zulässig - für beide Teile Detmold.
14.2 Es gilt deutsches Recht als vereinbart.
VOYAGE Reiseorganisation GmbH, Nord-West-Ring 4, 32832 Augustdorf Tel: 05237/89080 Handelsregister Lemgo B 8747 USt. Ident. Nr: DE 126336648
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